Preise | Bewertung
Preise 2027
Folgende Preise werden ausgeschrieben:
Für den Fall, dass der Preisträger seinen Wohnsitz im Ausland hat und in Deutschland keiner Steuerpflicht unterliegt, werden die einkommenssteuerrechtlichen Regelungen nach § 50 a EStG vom IIW Markneukirchen beachtet und eventuell anfallende Steuerabzugsbeträge vor Auszahlung des Preisgeldes abgezogen und abgeführt.
Die Preisverleihung erfolgt am 29. Mai 2027, 19.00 Uhr, im Konzert in der Musikhalle Markneukirchen.
Alle Preise sind persönlich in Empfang zu nehmen.
Die 1. Preisträger:innen erhalten den Titel: "1. Preisträger:in des Internationalen Instrumentalwettbewerbes Markneukirchen 2027“.
Die 2. und 3. Preisträger:innen sind berechtigt, den Titel: "Preisträger:in des Internationalen Instrumentalwettbewerbes Markneukirchen 2027“ zu führen.
Die Teilnehmenden der 3. Auswahlprüfung erhalten Diplome.
Die besten Klavierbegleiter:innen können auf Vorschlag der Jury mit einem Diplom ausgezeichnet werden.
Bewertung
Die Bewertung nimmt eine Jury namhafter Solist:innen und Pädagog:innen des In- und Auslandes vor.
Die Jury arbeitet nach einer Juryordnung. Einmal getroffene Entscheidungen sind unwiderruflich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Während des Wettbewerbes dürfen Kandidat:innen von Juror:innen weder beraten noch unterrichtet werden.
Bewertet werden:
I Technische Souveränität
II Ausdrucksstärke des Klanges
III Geistiges Verständnis des Werkes, seiner stilistischen Besonderheit (insbesondere bei den Epochen Barock und Klassik)
IV Kammermusikalische Fähigkeiten
V Überzeugungskraft der künstlerischen Persönlichkeit
Bewertet wird nach Kriterien, wie sie von jungen Solist:innen mit entsprechender künstlerischer Reife erwartet werden.
Im Anschluss an die Jury-Beratungen werden den Kandidat:innen durch den/die Vorsitzende(n) der Gesamtjury die Namen derjenigen Teilnehmer:innen mitgeteilt, welche die nächste Runde erreicht haben. Die Bekanntgabe erfolgt in der Reihenfolge der Auftritte. Punktergebnisse bzw. Platzierungen werden nicht bekannt gegeben.
Besteht seitens ausgeschiedener Kandidat:innen der Wunsch, über ihre Leistungen beraten zu werden, sollten der/die Vorsitzende der Fachjury und Juror:innen zur Verfügung stehen. In diesen Gesprächen werden keine Auskünfte über Punktierungen gegeben. Die Kandidat:innen sollen über diese mögliche Beratung informiert werden.
Die Jury kann die Vergabe von Preisen aussetzen. Über die Zuerkennung der Preise entscheidet allein die Jury. Preise können, müssen aber nicht vergeben werden.