Wettbewerbsbedingungen

Der 60. Internationale Instrumentalwettbewerb Markneukirchen 2024

wird für die Fächer Violine und Viola ausgeschrieben.

  • Der Wettbewerb ist öffentlich.
  • Der Wettbewerb wird vom 8. Mai bis 17. Mai 2025 in Markneukirchen (Vogtland), Freistaat Sachsen, Bundesrepublik Deutschland, veranstaltet.
  • Am Internationalen Instrumentalwettbewerb Markneukirchen können junge Solist:innen jeder Nationalität teilnehmen, die nach dem 1. Januar 1995 geboren sind.
  • Repertoire
  • Jury
  • Preise
  • Ablauf

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung muss bis zum 31. Januar 2025 eingegangen sein.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen dafür zur Verfügung:

Online:

Für die Anmeldung können Sie das Anmeldeformular verwenden.

Per Post an:

Internationaler Instrumentalwettbewerb Markneukirchen
Sekretariat
Am Rathaus 2
D-08258 Markneukirchen
Deutschland

Per E-Mail an:

instrumentalwettbewerb(at)markneukirchen.de

Aus Kapazitätsgründen wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen.

Die Bewerber:innen müssen dem Anmeldeformular folgende Unterlagen beifügen:
  • eine Kopie der Geburtsurkunde oder eines anderen offiziellen Dokumentes mit Angabe des Geburtsdatums
  • Kurzbiographie (deutsch oder englisch) in ganzen Sätzen im Umfang von 1.000 bis 2.000 Zeichen
  • ein aktuelles Foto (möglichst digital)

* Die oben genannten Unterlagen werden nicht zurückgegeben.

Anmeldungen werden innerhalb von 10 Tagen nach Eingang per E-Mail bestätigt bzw. zurückgewiesen.

Die Teilnahmegebühr von 100,00 Euro ist nach der Zulassungsbestätigung durch das Wettbewerbsbüro sofort und spesenfrei für den Empfänger einzuzahlen an:

Empfänger: Instrumentalwettbewerb Markneukirchen e.V.

Kreditinstitut: Sparkasse Vogtland, Komturhof 2, 08527 Plauen, Deutschland
Konto-Nr.: 360 3000 357
BLZ: 870 580 00
IBAN Code: DE19 8705 8000 3603 0003 57
BIC/SWIFT: WELADED1PLX
Verwendungszweck: Name des Teilnehmers/der Teilnehmerin / Registrier-Nr.

Auf der Überweisung ist der Name des Wettbewerbsteilnehmers bzw. der Teilnehmerin in Blockschrift deutlich lesbar anzugeben, auch dann, wenn er nicht selbst einzahlt. Die Verwaltungsgebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.

Wettbewerbsbedingungen

Alle Informationen über den Wettbewerb werden den Teilnehmer:innen persönlich zugesandt. Die Verwaltung des Wettbewerbes hat das alleinige Entscheidungsrecht über die Zulassung. Jede(r) Teilnehmer:in erhält eine schriftliche Bestätigung zur Teilnahme am Wettbewerb. Teilnehmer:innen aus dem Ausland können, soweit erforderlich, mit dieser Bestätigung sofort das Einreisevisum beantragen.

Den Teilnehmer:innen stehen für den Wettbewerb anerkannte Pianist:innen unentgeltlich zur Verfügung. Eigene Korrepetitor:innen können privat und auf eigene Kosten mitgebracht werden; deren Name und Anschrift sind auf dem Anmeldeformular einzutragen. Diese Angaben sind verbindlich.

Verpflegung und Übernachtungskosten sind von den Teilnehmer:innen und Klavierbegleiter:innen selbst zu zahlen. Es stehen preisgünstige Privatquartiere und Hotels zur Verfügung (siehe Anmeldeformular).

Ab zweiter Auswahlprüfung zahlt das Sekretariat allen Teilnehmer:innen des Wettbewerbes ein Tagegeld in Höhe von 15,00 €. Die Auszahlung erfolgt in bar persönlich an die Wettbewerbsteilnehmer:innen im Rathaus zu den angegebenen Öffnungszeiten.

Anreise:

An- und Abreise zahlen Teilnehmer:innen und Klavierbegleiter:innen selbst.
Markneukirchen liegt im Bundesland Sachsen.
Zugverbindung:
Nächstgelegener Bahnhof ist Adorf/Vogtland.
Autobahnen: A 9 Berlin-München, A 72 Hof-Dresden,
Abfahrt Plauen Süd, B 92 Richtung Bad Brambach, in Adorf B 283 Richtung Markneukirchen
Flughäfen: Dresden, Leipzig, Nürnberg

Teilnehmer:innen und Klavierbegleiter:innen werden am Anreisetag (7. Mai 2025) durch den Fahrdienst des Wettbewerbes vom Bahnhof Adorf/Vogtland abgeholt. Der Fahrservice steht während des Wettbewerbes unentgeltlich für Teilnehmer:innen und Klavierbegleiter:innen zur Verfügung. Nähere Informationen werden nach der Ankunft in Markneukirchen erteilt.

Teilnahmebedingungen

Alle Wettbewerbsteilnehmer:innen erklären sich bereit, im Zeitraum des Wettbewerbes gegebenenfalls in Veranstaltungen mitzuwirken. Die Vorbereitung auf den Wettbewerb und die Teilnahme an diesem wird dadurch nicht beeinträchtigt. Jede(r) Teilnehmende bestätigt mit der Anmeldung, sich während der Dauer des Wettbewerbes von allen beruflichen Verpflichtungen oder Konzerten freizuhalten und jederzeit in Markneukirchen erreichbar zu sein.

Der Veranstalter des Wettbewerbes ist berechtigt, alle Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbes akustisch und optisch aufzuzeichnen und zur Bewerbung des Wettbewerbes zu verwenden. Aufzeichnungen durch Dritte bedürfen der Zustimmung des Veranstalters.

Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Rundfunk- und Fernsehanstalten die Übertragung, die Aufzeichnung und Sendung aller Wettbewerbsveranstaltungen zu genehmigen. Für die Wettbewerbsteilnehmer:innen entstehen hieraus keine Vergütungsansprüche.

Die Preisträger:innen verpflichten sich, ohne Honorar im Preisträgerkonzert mitzuwirken.

Die Wettbewerbsorganisation übernimmt keinerlei Haftung für die Instrumente und das Eigentum der Teilnehmer:innen.

Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin mit allen Bedingungen einschließlich der Datenschutzbestimmungen des Wettbewerbes einverstanden.